Ablauf
1. Kontaktaufnahme
Sie erreichen uns zu unserer Telefonzeit unter der Telefonnummer 08441-7976006, um einen Termin zu einem persönlichen Erstgespräch zu vereinbaren.
Bei Interesse an einer Gruppenpsychotherapie können Sie sich auch direkt per Mail an die Gruppenleiterin Frau Reil wenden ([email protected]) um ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren und sich näher zu informieren.
2. Erstgespräch
Im unverbindlichen Erstgespräch steht das gegenseitige Kennenlernen und eine erste Einschätzung Ihrer Problematik im Vordergrund. Auf dieser Basis sprechen wir eine Empfehlung für das weitere Vorgehen aus. Zum Erstgespräch benötigen wir lediglich Ihre Krankenkassenkarte; eine Überweisung Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin ist nicht notwendig.
3. Probatorische Sitzungen
Sollte die Indikation für eine Psychotherapie (Einzel oder Gruppe) vorliegen und freie Therapieplätze vorhanden sein, finden im Anschluss bis zu 4 probatorische Sitzungen statt. Diese dienen neben weiterer Diagnostik der gemeinsamen Zielsetzung und der weiterführenden Therapieplanung.
4. Therapiesitzungen
Einzeltherapie: Die 50-minütigen Therapiesitzungen finden meist einmal in der Woche statt. Die Häufigkeit und Dauer der Behandlung richtet sich nach Ihren individuellen Anliegen und Beschwerden sowie nach den aktuellen Therapiekapazitäten.
Gruppentherapie: Die 100-minütigen Gruppensitzungen finden in der Regeln einmal in der Woche mit 6-8 Teilnehmer*innen statt und haben jeweils einen thematischen Schwerpunkt (z.B. Depressionsgruppe, Angstgruppe).
Grundsätzlich sind alle Termine verbindlich. Wenn Sie an einem vereinbarten Termin verhindert sein sollten, bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen. Sollten Termine nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, erlauben wir uns ein Ausfallhonorar zu stellen
Kosten
Gesetzlich Krankenversicherte
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen. Die Kosten der anschließenden Therapiesitzungen werden bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung und nach Antragsgenehmigung in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen, unabhängig von der Art der Behandlung (Einzel- oder Gruppentherapie).
Privat Krankenversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler
In aller Regel werden die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen von den privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen übernommen. Allerdings sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht einheitlich geregelt, deshalb empfehlen wir Ihnen sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.
Selbstverständlich ist es auch möglich, auf Wunsch Ihre Therapie selbst zu bezahlen.